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Erbschaft & Immobilien

Im Rahmen einer Erbschaft kommt es häufig bei bestehenden Immobilien zu verschiedenen Fragen
und wichtigen Aspekten, welche Sie beachten sollten. In dem folgenden Beitrag sind die
wesentlichen Informationen rund um das Thema Erbschaft und Immobilien komprimiert
zusammengefasst.


Steuerliche Aspekte im Rahmen einer Erbschaft einer Immobilie:
Wenn Sie eine Immobilie erben fällt im Regelfall eine Erbschaftssteuer für den bzw. die Erben an.
Erbt ein Ehepartner, kann dieser einen Steuerfreibetrag in Höhe von 500.000 Euro nutzen. Somit ist
nur der über dem Freibetrag liegende Betrag zu besteuern. Grundsätzlich gilt, dass der Steuersatz
niedriger wird, je weiter entfernt die Verwandtschaft ist. Eine Besonderheit ist ein Eigenheim mit
weniger als 200 m². In diesem Fall kann auch bei höheren Werten die Erbschaftssteuer komplett
entfallen, wenn der bzw. die Erben das Haus selbst für mindestens 10 Jahre bewohnen.
Eine Grunderwerbssteuer wie bei dem Kauf einer Immobilie fällt bei einer Erbschaft nicht an. Die
Grundsteuer und die vorhandenen Versicherungen müssen Sie als Erbe für die Immobilie bezahlen.
Gibt es mehrere Immobilien lohnt sich ein vorheriger Übertrag, da alle zehn Jahre die Freibeträge
wieder vollständig zur Verfügung stehen.


Ein geerbtes Haus verkaufen:

Eine Alternative zu Selbstnutzung und Vermietung ist der Verkauf der Immobilien. Je nachdem, ob
Sie Alleinerbe oder im Rahmen einer Erbengemeinschaft geerbt haben, sind unterschiedliche
Parameter zu beachten. Bei einem Erwerb innerhalb einer Erbengemeinschaft wird der
Verkaufserlös nach Abzug aller Kosten unter den Erben aufgeteilt. Wichtig ist, sich im Vorfeld über
die Verantwortlichkeit und den gewünschten Verkaufserlös mit den anderen Miterben zu einigen.
Mit einem Gutachten kann der Wert der Immobilie ermittelt werden. Möglich ist dabei auch die
Nutzung einer kostenlosen Immobilienbewertung. Unabhängig von dem Gutachten sollten Sie die
Kaufpreise vergleichbarer Objekte in der Umgebung prüfen. Da die Preise stark schwanken und
regionalen Unterschieden unterliegen, sollten Sie immer die Nachfrage und Angebote im Blick
behalten, um den maximalen Verkaufserlös zu generieren. Durch die Einbeziehung von einem
Makler können Sie sich professionelle Unterstützung bei dem Verkauf hinzuziehen. Der Makler
wird ebenfalls eine Kaufpreiseinschätzung vornehmen und kann verschiedene Dienstleistungen wie
die Bewerbung, Besichtigungstermine und Verkaufsverhandlungen übernehmen. Für die erbrachten
Dienstleistungen rechnet der Makler eine Provision, welche sich nach der Verkaufshöhe bemisst,
ab.


Weitere Informationen:

Grundsätzlich können Sie ein Erbe auch ausschlagen, bspw. wenn sich die Immobilien in sehr
schlechten und renovierungsbedürftigen Zuständen befinden. Die Frist beträgt sechs Wochen, ab
dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Erbschaft. Für die Umschreibung der
Eigentumsverhältnisse müssen Sie auf das Amtsgericht. Unter Vorlage des Erbscheins können Sie in
das Grundbuch der Immobilie eingetragen werden.