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Scheidung & Immobilienverkauf – Nicht nur Dilemma, sondern auch Chance

Mehr als jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Nicht immer besteht nach der Scheidung
die Möglichkeit, dass eine der beiden Parteien im Eigenheim weiter wohnen kann. Die Gründe
dafür sind meist finanzieller oder persönlicher Natur. Was also tun?


Kommunikation ist der Schlüssel zum Erfolg

Viele Scheidungen verlaufen emotional und ein geregeltes Miteinander gestaltet sich schwierig.
Dies ist jedoch gerade dann wichtig, wenn man gemeinsamen Grundbesitz hält. Nach einer
Scheidung tauchen viele Fragen auf: Wem gehört das Haus? Wer zahlt weiterhin den Kredit ab und
wer bekommt welchen Teil ausgezahlt? All das sorgt natürlich für Zündstoff, gerade wenn beide
Seiten nicht mehr gut aufeinander zu sprechen sind. Ein Immobilienmakler kann hier mit Knowhow und Fachkenntnis viele Probleme ausräumen und bei deren Lösung helfen. Gerade wenn die
finanzielle Belastung für eine Partei zu hoch ist, sollte man sich zeitnah um einen Verkauf bemühen.
Somit ist sichergestellt, dass beide Seiten das bekommen, was ihnen gehört und alle Vorteile
ausgenutzt werden.

Aber Vorsicht, auch hier gibt es Fallstricke. Wer als Alleineigentümer im Grundbuch steht, bleibt
dies auch nach der Scheidung. Allerdings kann ein Immobilienverkauf erst durchgeführt werden,
wenn der andere Partner zugestimmt hat.


Was passiert mit der Immobilie?

Nach der Scheidung gibt es diverse Möglichkeiten, um mit der eigenen Immobilie zu verfahren. Der
einfachste Weg ist der gemeinsame Verkauf. Hier wird ein Makler beauftragt, die Immobilie zu
bewerten und anschließend zu verkaufen. Der Verkaufserlös wird dann, wenn nicht anders im
Ehevertrag geregelt und wenn alle Verbindlichkeiten ausgeglichen sind, zur Hälfte an beide Parteien
ausgezahlt. Erfahrungsgemäß ist dies die angenehmste Variante, da hierdurch am wenigsten Stress
entsteht. Außerdem überwiegen hier in der Regel die Vorteile gegenüber den anderen
Möglichkeiten.


Weitere denkbare Möglichkeiten wären die Auszahlung eines Ehepartners, die Realteilung, ein
gemeinsames Wohnrecht oder die Übertragung an die Kinder. Wenn man noch gut miteinander
kommunizieren kann, wäre auch eine Vermietung der Immobilie denkbar.


Achtung Steuerfalle!
Wenn die eigengenutzte Immobilie nach der Scheidung verkauft wird, können unter Umständen
Steuern anfallen. Manche Konstellationen lösen Grunderwerbsteuer oder Spekulationssteuer aus.
Informieren Sie sich hier bei einem Fachmann!


Fazit
Auch nach der Scheidung sollte man einen kühlen Kopf bewahren und besonnen vorgehen. Letzten
Endes spart dies beiden Parteien am Ende des Tages viel Geld.
Sie benötigen Hilfe beim Verkauf ihres Hauses, weil Sie sich von Ihrem Partner getrennt haben oder
möchten eine Bewertung ihrer Immobilie haben? Dann sprechen Sie uns an! Als erfahrene Makler
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.